Es dürfte zwar mittlerweile bekannt sein, aber hier trotzdem    nochmals die Info:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass die bis zum Ende letzten Jahres geltenden Richtlinien zur
Beratungs- und Schulungsförderung um ein Jahr verlängert wurden. Anträge auf Förderung einer Beratung
oder einer Schulung, die ab dem 01.01.2015begonnen wurden, können somit gefördert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Für Fragen dazu jederzeit gerne.