Ich freue mich, dass ich Ihnen diese sehr positive Neuigkeit mitteilen kann.
Ab sofort besteht für Sie die Möglichkeit, für meine Beratungsleistung staatliche Fördermittel zu erhalten.

Bis zu 3.000,00€ sind an Zuschüssen möglich.

Nicht nur für die neutrale Automatenberatung, sondern auch für die Verkaufsschulung sind diese Mittel beantragbar.

Abhängig ist eine Genehmigung u.a. davon, ob und wie oft Sie bereits solche Leistung beantragt bzw. genehmigt bekommen haben.

Weitere Fragen die Sie in diesem Zusammenhang haben, können Sie gerne über die Kontaktmöglichkeit an mich stellen.