Bonn – Mehrere Apothekerverbände sowie Arzneimittelhersteller sollen Geldstrafen bezahlen, weil sie Apotheker aufgefordert haben, sich an die unverbindlichen Preisempfehlungen zu halten.

Damit hätten sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, erklärte das Bundeskartellamt am Dienstag. Betroffen sind neun Landesapothekerverbände, fünf Pharmaproduzenten sowie der Bundesverband der Arzneimittelhersteller. Das Kartellamt verhängte eine Strafe von insgesamt 465.000 Euro.

Die Verbände und die Unternehmen hätten Ende 2003 Vortragsreihen in 24 Städten veranstaltet, teilte das Bundeskartellamt mit. Dabei sei den jeweils mehreren tausend teilnehmenden Apothekern nahe gelegt worden, sich an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu halten, anstatt eigene Preise festzulegen. Die Bußgeldbescheide sind laut Kartellamt noch nicht rechtskräftig. 

Seit Anfang 2004 darf laut Gesetz jeder Apotheker seine Preise für nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel selbst bestimmen. Vorher galt dafür eine Preisbindung, durch deren Wegfall der Wettbewerb in diesem Bereich gefördert werden soll. „Der Fall zeigt, dass der Gedanke des Wettbewerbs bei den Apothekern und Arzneimittelherstellern sich noch nicht ausreichend durchgesetzt hat“, erklärte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer.  

Nach Angaben des Kartellamtes haben die Apothekerverbände in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt Bußgeldbescheide erhalten. Betroffen seien außerdem die Pharma-Hersteller Bayer Vital, Boehringer Ingelheim, McNeil Pharma, Novartis Consumer Health sowie Procter & Gamble. © afp/aerzteblatt.de