Eschborn (ots) – Die Weltgesundheitsorganisation, der Europarat und das Bundeskriminalamt warnen inzwischen vor dem Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Über die aktuelle Entwicklung sprach die »Neue Apotheken Jllustrierte« in ihrer Ausgabe vom 15. Januar 2008 mit Lutz Tisch, Geschäftsführer des Bereiches Apotheken- und Arzneimittelrecht der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. »Viele Menschen, die den Versandhandel nutzen, bestellen ihre Arzneimittel im Internet«, erläuterte er. »Dort aber haben die unseriösen und teilweise gefährlichen Angebote von Arzneimittelfälschungen in den letzten Jahren erschreckend zugenommen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit gibt auf seiner Homepage so viele Sicherheitshinweise, dass einem angst und bange werden kann. Die Menschen können seriöse von unseriösen Angeboten kaum noch unterscheiden.« Der Jurist kritisiert auch, dass Drogerien Rezepte einsammeln und an eine Versandapotheke schicken dürfen. Der Patient holt dann anschließend seine Arzneimittel in der Drogerie ab. »Damit aber besteht die Gefahr, dass immer weniger Menschen die Beratung durch den Apotheker bekommen, die sie doch eigentlich brauchen – oft ohne es zunächst selbst zu wissen.«
Der Europäische Gerichtshof hat inzwischen entschieden, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten werden darf, und in den meisten europäischen Ländern ist er es auch. »Da wird es noch viele Diskussionen geben«, sagte Tisch. »Aber am Ende kommt es doch nicht darauf an, ob das Apothekenrecht locker oder streng ist, sondern darauf, ob es streng genug ist, um die Patienten vor vermeidbaren Risiken zu schützen.«
Quelle: Neue Apotheken Jllustrierte
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